Was ist Gefahrgut?
Gefahrgüter sind Stoffe oder Zubereitungen – also Gemische, Gemenge oder Lösungen – die im Umgang besondere Sorgfalt erfordern, damit von ihnen keine Gefahr ausgeht. Und zwar durch ihre Natur, ihre chemischen oder physikalischen Eigenschaften oder ihren Zustand. Dabei besteht diese Gefahr entweder für die Sicherheit der Allgemeinheit beziehungsweise der öffentlichen Ordnung oder das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren respektive für wichtige Gemeingüter. So in etwa drücken es gängige Definitionen aus.
Welche Stoffe unter diese Beschreibung fallen, ist im Einzelfall durch konkrete Rechtsvorschriften abgegrenzt. Für den Umgang mit und besonders auch Umschlag von Gefahrgütern gibt es eine ganze Menge konkreter Vorschriften, die alle auf eine sichere Durchführung und Unfallvermeidung abzielen. Als Qualifikation für den Gefahrgut-Transport müssen Lkw-Fahrer zum Beispiel eine ADR-Schulungsbescheinigung vorweisen. Aber auch alle anderen an der Transportdurchführung Beteiligten, wie zum Beispiel die Mitarbeitenden im System Alliance-HUB, müssen ihre Sachkenntnis durch solche Bescheinigungen belegen. Die Rechtslage ist im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road oder, kurz, ADR) für viele europäische und benachbarte Staaten geregelt. Es enthält Bestimmungen über Pflichten, Zuständigkeiten und Ordnungswidrigkeiten sowie Vorschriften zur Verpackung der Stoffe und ihrer Ladungssicherung. Es wird regelmäßig anhand neuer Forschungsergebnisse überprüft.
Als Gefahrgüter gelten Stoffe, die nur unter Einhaltung besonderer Sicherheitsvorschriften gehandhabt werden dürfen.
Außerdem regelt das Übereinkommen die sachgemäße und deutliche Kennzeichnung der Transportbehältnisse. Packstücke müssen mit sogenannten Gefahrenzetteln gekennzeichnet sein, auf denen die Gefahrgutklasse eines Stoffes mit einem Nummerncode zu sehen ist; Flüssigkeiten sowie Gasbehälter sind zudem mit Lüftungseinrichtungen und Ausrichtungspfeilen zu versehen. Falls es doch zu einem Unfall kommt, soll so dafür gesorgt werden, dass Rettungskräfte und Unfallhelfer die von den Stoffen ausgehende Gefährdung sofort erkennen und die entsprechenden Schritte ohne Verzögerung einleiten können. Die entsprechende Schutzausrüstung für den Personenschutz, die Brandbekämpfung, die Absicherung einer möglichen Unfallstelle sowie die Beseitigung potenziell ausgetretener Gefahrgüter halten wir im HUB für den Falle eines Falles immer vor.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich zum Umschlag von Gefahrgütern und unseren weiteren Serviceleistungen.